MPU-BLOG
Wissenswertes für Deine MPU-Vorbereitung
Nachfolgend zwei Blogeinträge zu den Themen:
- Wenn der Führerschein entzogen wurde - alles was Sie für die MPU wissen müssen! Information der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BAST)
- Berechnung der Blutalkoholkonzentration
- Wie lange ist der Alkohol-Konsum im Blut nachweisbar
Wenn der Führerschein entzogen wurde:
Informationen zur MPU und Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Wenn die Fahrberechtigung durch Einzug des Führerscheins erloschen ist:
Das Strafgericht entscheidet im Strafverfahren nicht darüber, ob Sie nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis wieder erhalten. Es legt lediglich die Sperrfrist fest, die bestimmt, ab wann Ihnen die Führerscheinstelle frühestens wieder eine Fahrerlaubnis erteilen darf.
Um eine Fahrerlaubnis neu zu beantragen, müssen Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle an Ihrem Hauptwohnsitz wenden. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer festgesetzten Sperrfrist gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich, wobei Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorlegen müssen. Die Kosten für die Bearbeitung des Antrags können bis zu 275 Euro betragen.
Antrag auf Neuerteilung:
Den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle. Falls eine Sperrfrist festgesetzt wurde, können Sie den Antrag frühestens sechs Monate vor deren Ablauf stellen. Sie benötigen verschiedene Unterlagen, abhängig von der beantragten Führerscheinklasse. Die Kosten für die Bearbeitung des Antrags können bis zu 275 Euro betragen.
Unterlagen für Pkw und Motorrad:
- Biometrisches Lichtbild
- Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Zeugnis
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
Unterlagen für Lkw ab 3,5 Tonnen:
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung
- Bescheinigung über ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Unterlagen für Bus und Fahrgastbeförderung:
- Gutachten über eine leistungspsychologische Untersuchung
In der Regel kommt eine MPU in folgenden Fällen auf Sie zu:
- Wiederholter Entzug der Fahrerlaubnis: Wenn Ihre Fahrerlaubnis mehrfach entzogen wurde.
- Fahren mit mehr als 1,6 Promille: Wenn Sie ein Fahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille geführt haben.
- Trunkenheitsfahrt zwischen 1,1 und 1,6 Promille: Bei einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille kann eine MPU angeordnet werden, wenn zusätzliche Anhaltspunkte für eine Alkoholproblematik vorliegen.
- Wiederholtes Fahren unter Alkoholeinfluss: Wenn Sie wiederholt unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt haben, auch bei Ordnungswidrigkeiten unter 1,1 Promille.
- Alkohol- oder Drogenabhängigkeit: Wenn eine Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen besteht oder der Konsum von Betäubungsmitteln und/oder psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder Stoffen vorliegt.
- Erhebliche Verkehrsverstöße: Wenn Sie erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften begangen haben, die mit Punkten belastet sind.
- Erhebliche Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr: Wenn Sie erhebliche Straftaten begangen haben, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.
- Straftaten im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung: Wenn Sie erhebliche Straftaten begangen haben, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder zur Straftat ein Fahrzeug benutzt wurde.
Abstinenz bei Alkohol- oder Drogenauffälligkeit:
Abstinenznachweis: Bei einer MPU aufgrund von Alkohol- oder Drogenauffälligkeit kann neben einer psychologischen Aufarbeitung auch ein Abstinenznachweis erforderlich sein. Die Abstinenz muss nachgewiesen werden, und weitere Hinweise zur Notwendigkeit, Umfang und Form von Abstinenznachweisen erhalten Sie bei seriösen Beratungsstellen.
Beispiele für seriöse Trägerorganisationen:
- TÜV SÜD Life Service GmbH
- TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
- TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
- DEKRA e.V.
- AVUS GmbH
- ias Aktiengesellschaft
- IBBK Institut für Beratung-Begutachtung-Kraftfahrereignung GmbH
Aufbauseminar bei Probezeit:
Teilnahme an Aufbauseminar: Wenn Ihre Fahrerlaubnis aufgrund einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung entzogen wurde, ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar zwingende Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, unabhängig von einer etwa geforderten MPU.
Besonderes Aufbauseminar: Ein besonderes Aufbauseminar wird erforderlich, wenn dem Entzug ein Alkoholdelikt oder die Verkehrsteilnahme unter anderen berauschenden Mitteln vorausgegangen war. Eine noch nicht vollständig abgelaufene Probezeit läuft nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis weiter.
Erneute Fahrerlaubnisprüfung:
Neuerteilung der Fahrerlaubnis: Unter Umständen ist auch die Fahrerlaubnisprüfung für die beantragte(n) Fahrerlaubnisklasse(n) erneut abzulegen. Die Führerscheinstelle ordnet eine neue Führerscheinprüfung an, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Sie nicht mehr über die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs verfügen. Dies kann zusätzlich zu den vorgenannten Eignungszweifeln unter anderem durch eine längere Zeit des Nichtbesitzes der entsprechenden Fahrerlaubnis entstehen (mangelnde Fahrpraxis) und nicht im Rahmen der MPU abgeklärt werden.
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG):
Gewerbliche Fahrten: Beachten Sie die Bestimmungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und der entsprechenden Verordnung (BKrFQV), wenn Sie gewerbliche Fahrten mit Lkw oder Bus durchführen wollen. Unter Umständen ist der Nachweis der Grundqualifikation oder der Weiterbildung erforderlich, dessen Erwerb Sie zeitsparend parallel zur MPU-Vorbereitung betreiben können. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle und Ihrer örtlich zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer).
MPU und Vorbereitung:
Eine MPU ist weder eine zusätzliche Strafe noch soll Ihnen „Geld aus der Tasche gezogen“ werden. Vielmehr soll individuell bei Ihnen festgestellt werden, ob Sie zukünftig keine erhöhte Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen.
Kosten der MPU: Die Kosten für eine MPU hängen vom Umfang der Untersuchung und der Fragestellung (Alkohol, Drogen, Punkte) ab. Am besten erkundigen Sie sich im Vorfeld bei einer MPU-Stelle.
Warum MPU?
Die MPU soll klären, ob Sie aus Ihren Fehlern gelernt haben und Ihr Verhalten erfolgreich und stabil verändert haben. Das Gutachten ist eine wichtige Entscheidungshilfe für die Führerscheinstelle.
Was Gutachten in Erfahrung bringen sollen:
Begutachtungsleitlinien: Gutachterinnen und Gutachter beurteilen nach den „Begutachtungsleitlinien“ der Bundesanstalt für Straßenwesen und den „Beurteilungskriterien“ der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin. Sie sollen prüfen, ob Sie aus Ihren Fehlern gelernt haben und Ihr fehlerhaftes Verhalten verändert wurde.
Wann erfahren Sie das Ergebnis der MPU?
Ergebnis: Die Gutachter werden Ihnen, wenn möglich, noch am Untersuchungstag das voraussichtliche Ergebnis mündlich mitteilen. Das Gutachten wird innerhalb der von Ihrer Führerscheinstelle gesetzten Frist bei Ihnen eingehen. Die Entscheidung über die Fahrerlaubnis trifft ausschließlich Ihre Führerscheinstelle.
Problematischer Alkoholkonsum
Die Gutachter sollen herausfinden, ab wann und warum ein problematischer Alkoholkonsum entstanden ist, der zur Auffälligkeit geführt hat. Dabei werden folgende Fragen gestellt:
- Ab wann wurde zu viel Alkohol getrunken?
- Wie viel wurde jeweils getrunken?
- Wie viel wurde maximal getrunken?
- Wie oft kam es zu solchen Höchstmengen?
- Warum wurde so viel Alkohol getrunken?
Alkoholabhängigkeit
Von einer Alkoholabhängigkeit gehen Gutachter aus, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Klinische Diagnose: Eine suchttherapeutische Einrichtung hat die Diagnose gestellt.
- Entwöhnungstherapie: Eine Alkoholentwöhnungstherapie oder vergleichbare Maßnahme wurde durchgeführt.
- Befunde innerhalb der letzten 12 Monate: Entsprechende Befunde liegen vor.
Für eine positive MPU muss eine stabile Alkoholabstinenz nachgewiesen werden. Die Abstinenz muss mindestens ein Jahr bestehen, bei längerer Abstinenz vor der Therapie mindestens sechs Monate zusätzlich.
Fortgeschrittene Alkoholproblematik
Gutachter gehen von einer fortgeschrittenen Alkoholproblematik aus, wenn:
- Wiederholte nachteilige Konsequenzen: Ihr Trinkverhalten hatte wiederholt negative Auswirkungen.
- Unzuverlässigkeit beim kontrollierten Konsum: Sie konnten Ihren Alkoholkonsum nicht zuverlässig kontrollieren.
Für eine positive MPU ist ein konsequenter und nachvollziehbarer Verzicht auf Alkohol erforderlich. Die Abstinenz muss mindestens sechs Monate, idealerweise ein Jahr, belegt werden.
Alkoholgefährdung
Von einer Alkoholgefährdung gehen Gutachter aus, wenn:
- Überdurchschnittliche Giftfestigkeit: Sie konnten überdurchschnittliche Mengen Alkohol vertragen.
- Unkontrollierter Konsum: Sie haben über einen längeren Zeitraum unkontrolliert Alkohol getrunken.
Für eine positive MPU ist es wichtig, dass Sie Ihr Trinkverhalten deutlich reduziert haben und motiviert sind, zukünftig kontrolliert zu trinken. Die Veränderung muss über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten belegt werden.
Laborbefunde und Abstinenzbelege
Im Vorfeld der MPU müssen Abstinenzbelege erbracht werden. Diese erfolgen durch:
- Blutbefunde: Leberwerte (Gamma-GT), Blutbild (MCV-Wert), CDT.
- Ethylglucuronid (EtG): Ein Stoffwechselprodukt des Alkohols, das im Urin oder Haar nachgewiesen wird.
Die Probengewinnung muss unter forensischen Bedingungen erfolgen, und die Analyse muss in einem akkreditierten Labor durchgeführt werden.
Anlässe für eine MPU – Betäubungsmittel/Drogen
Der Gesetzgeber schreibt eine MPU zum Thema Betäubungsmittel vor folgenden Fällen:
- Hinweise auf Drogenkonsum: Es gibt Hinweise auf Drogenkonsum.
- Verkehrsauffälligkeit unter Einfluss von Betäubungsmitteln: Sie sind unter Einfluss von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr aufgefallen.
Die Gutachter sollen herausfinden, ab wann und warum es zum Drogenkonsum gekommen ist, der zur Auffälligkeit geführt hat. Dabei werden folgende Fragen gestellt:
- Ab wann wurden welche Drogen konsumiert?
- Wie oft wurden welche Drogen konsumiert?
- Wurden verschiedene Drogen gleichzeitig konsumiert?
- Wie oft wurde Alkohol getrunken und wie viel?
Drogenabhängigkeit
Von einer Drogenabhängigkeit gehen Gutachter aus, wenn:
eine Entwöhnungstherapie oder vergleichbare Maßnahme durchgeführt wurde.
Abstinenznachweise:
- Nach Abschluss einer stationären oder ambulanten Entwöhnung: Ein Jahr (Nachsorgekontakte zählen nicht zur Entwöhnungszeit).
- Bei längerer Abstinenz vor einer Therapie: Anschließend noch mindestens 6 Monate Abstinenz – die Gesamtdauer der Abstinenz (inklusive etwaiger Klinikaufenthalten) ist in der Regel nennenswert länger als ein Jahr – nie unter einem Jahr.
- Bei einer ambulanten Langzeitmaßnahme: Der Zeitraum der nachgewiesenen Abstinenz – inklusive ambulanter Therapie – nennenswert länger als ein Jahr sein, davon mindestens 12 Monate seit Beginn der Therapie.
- Wurde keine Therapie durchgeführt: Die Abstinenz muss nennenswert länger als ein Jahr sein.
Fortgeschrittene Drogenproblematik
Von einer fortgeschrittenen Drogenproblematik müssen Gutachter ausgehen, wenn ein missbräuchlicher Konsum von Suchtstoffen (Schädlicher Gebrauch nach ICD-10), ein polyvalentes Konsummuster (verschiedene Drogen, auch gleichzeitig) oder der Konsum hoch suchtpotenter Drogen vorgelegen hatte. Die Kriterien für eine Drogenabhängigkeit dürfen nicht erfüllt sein. Für ein positives Gutachten sollten Sie über ein ausreichendes Maß an Selbstvertrauen, Selbstsicherheit und Durchsetzungsvermögen verfügen, um auch in belastenden oder verführenden Situationen auf Drogen verzichten zu können. Auch sollten Sie sich von der Drogenszene, zum Beispiel durch einen neuen Freundeskreis oder Umzug, distanziert haben und bereits positive Erfahrungen mit dem Drogenverzicht gemacht haben, sodass ein zukünftiger Verzicht wahrscheinlich ist. Ihre Drogenabstinenz sollte länger als ein Jahr bestehen.
Zur Dauer von Abstinenzbelegen bei fortgeschrittener Drogenproblematik:
- Ein Jahr nach Abschluss einer suchttherapeutischen Maßnahme.
- Bei einer ambulanten Maßnahme: Im Anschluss noch mindestens ein halbes Jahr, insgesamt mindestens ein Jahr Abstinenz – der letzte Konsum liegt länger als ein Jahr zurück.
- Bei Teilnahme an einer ambulanten Langzeitmaßnahme: Nennenswert länger als ein Jahr seit Beginn der Therapie.
Drogengefährdung
Von einer Drogengefährdung müssen Gutachter ausgehen, wenn häufiger oder gewohnheitsmäßig ausschließlich Cannabis konsumiert wurde und/oder nur gelegentlich eine Droge mit einer höheren Suchtpotenz und Gefährlichkeit als Cannabis. Von einem ausschließlich gelegentlichen Cannabiskonsum können Gutachter ausgehen, wenn tatsächlich keine Hinweise für eine andere Problematik sprechen. Sie sollten sich aus einem angemessenen Problembewusstsein heraus dafür entschieden haben, zukünftig auf jeden Drogenkonsum – auch unabhängig vom Führen eines Kraftfahrzeuges – zu verzichten und motiviert sein, den Drogenverzicht dauerhaft beizubehalten. Sie sollten Angaben zum Zeitpunkt und den Gründen für Ihren Entschluss, zukünftig keine Drogen mehr zu konsumieren, machen können. Idealerweise können Sie von positiven Erfahrungen, die Sie seit Beginn des Drogenverzichts gesammelt haben, berichten. Der vorliegende drogenfreie Zeitraum muss vor dem Hintergrund Ihres früheren Konsums und Ihrer Motivation als bereits ausreichend lang bewertet werden können. Daher müssen die Abstinenzbelege immer unter forensischen Bedingungen gewonnen werden.
Zur Dauer der zu fordernden Abstinenz bei Drogengefährdung:
- Die Dauer des Drogenverzichts sollte zum Zeitpunkt der Begutachtung bereits 6 Monate betragen.
- Soweit der Drogenkonsum aber über einen langen Zeitraum stattgefunden hat: Zum Beispiel über Jahre regelmäßiger Cannabiskonsum, ist erst durch einen längeren Abstinenzzeitraum eine günstige Voraussetzung für die Stabilität der Verhaltensänderung gegeben.
Der Drogenverzicht wird durch die Ergebnisse geeigneter Urin- oder Haaranalysen bestätigt, die unter forensischen Bedingungen gewonnen wurden.
Laborbefunde und Abstinenzbelege
Bei Fragestellungen zum Thema Drogenkonsum ist in der Regel Drogenabstinenz zu fordern. Es kann sein, dass zusätzlich Alkoholabstinenz gefordert wird. Für Drogenabstinenz bestehen Nachweismöglichkeiten im Blut, Urin und Haar. Nachgewiesen werden können Drogen, Drogenersatzstoffe wie Codein und Diazepam und deren Abbauprodukte.
2. Berechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK)
Um deine Blutalkoholkonzentration (BAK) zu berechnen, kannst du die Widmark-Formel verwenden, die Du übrigens für Deine MPU können solltest. Diese einfache Formel lautet:
Um deinen Blutalkoholwert (BAK) zu berechnen, benötigst du das Gewicht des reinen konsumierten Alkohols in Gramm sowie deinen Resorptionsfaktor.
Der Resorptionsfaktor, auch als Widmark-Faktor bekannt, ist ein wichtiger Bestandteil der Berechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK). Er berücksichtigt den Anteil des Körperwassers, in dem sich der Alkohol verteilt. Da Männer und Frauen unterschiedliche Körperzusammensetzungen haben, variiert der Resorptionsfaktor zwischen den Geschlechtern:
- Für Männer beträgt der Resorptionsfaktor 0,7: Männer haben in der Regel einen höheren Anteil an Körperwasser, was bedeutet, dass sich der Alkohol auf eine größere Menge an Flüssigkeit verteilt.
- Für Frauen beträgt der Resorptionsfaktor 0,6: Frauen haben im Durchschnitt einen höheren Fettanteil und weniger Körperwasser, wodurch sich der Alkohol auf eine geringere Menge an Flüssigkeit verteilt.
Einfluss des Resorptionsfaktors:
Der Resorptionsfaktor beeinflusst direkt die Berechnung der BAK. Ein niedrigerer Resorptionsfaktor führt zu einer höheren BAK, da sich der Alkohol auf weniger Körperwasser verteilt. Umgekehrt führt ein höherer Resorptionsfaktor zu einer niedrigeren BAK.
Beispiel zur Veranschaulichung:
Angenommen, ein Mann und eine Frau trinken die gleiche Menge Alkohol. Aufgrund der unterschiedlichen Resorptionsfaktoren wird die BAK der Frau höher sein als die des Mannes, selbst wenn beide das gleiche Körpergewicht haben. Dies liegt daran, dass der Alkohol bei der Frau auf weniger Körperwasser verteilt wird.
Der Resorptionsfaktor ist somit ein entscheidender Parameter, um die individuellen Unterschiede bei der Alkoholaufnahme und -verteilung im Körper zu berücksichtigen
Der Resorptionsfaktor beträgt für Männer 0,7 und für Frauen 0,6. Das Gewicht des konsumierten Alkohols berechnet sich mit folgender Formel:
Es ist wichtig, die Formeln für deine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) zu kennen. Mit diesen Formeln kannst du auch plausible Trinkmengen für dein(e) Trunkenheitsdelikt(e) berechnen. Hier sind zwei Beispiele zur Veranschaulichung, jeweils für Mann und Frau berechnet:
Die einfache Widmark-Formel ist für deine Zwecke vollkommen ausreichend, auch wenn sie nicht ganz exakt ist. Eine präzise Berechnung ist ohnehin schwierig, da jeder Körper Alkohol unterschiedlich gut und schnell aufnimmt, verarbeitet und abbaut.
Möchtest du deine Trinkmenge noch genauer berechnen, musst du das Resorptionsdefizit und den abgebauten Alkohol berücksichtigen. Das Resorptionsdefizit liegt zwischen 10 und 30 Prozent. Das bedeutet, dass nur etwa 70 bis 90 Prozent des konsumierten Alkohols tatsächlich im Blut ankommen, während der Rest bereits im Magen abgebaut wird. Daher ist die mit der einfachen Widmark-Formel berechnete Trinkmenge immer etwas höher als die tatsächlich erreichte.
Zusätzlich baut der Körper pro Stunde zwischen 0,1 und 0,2 Promille ab. Es empfiehlt sich, mit einem Mittelwert von 0,15 ‰ zu rechnen. Beginnst du um 20 Uhr mit dem Alkoholkonsum und wirst um zwei Uhr von der Polizei kontrolliert, hatte der Körper also 6 Stunden Zeit 6 × 0,15 = 0,9 ‰ Alkohol abzubauen.
Um beide Effekte zu verdeutlichen, noch ein kleines, ausführliches Beispiel:
3. Wie lange ist der Alkohol - Konsum im Blut nachweisbar?
Was Sie über den CDT-Wert wissen sollten.
Ein wichtiger Biomarker, der Aufschluss über den chronischen Alkoholkonsum geben kann.
Der CDT-Wert und die MPU
Der CDT Wert (Carbohydrate-Deficient Transferrin) ist ein wichtiger Biomarker, der Aufschluss über chronischen Alkoholkonsum geben kann. Doch wie lange bleibt der CDT-Wert nachweisbar und welche Rolle spielt er in der Diagnostik und bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)? In diesem Block-Beitrag erfährst du alles Wichtige über den Zusammenhang zwischen CDT-Wert und Alkoholkonsum, die Messmethoden und die Nachweiszeiten.
Was ist der CDT-Wert?
Der CDT-Wert ist ein spezifischer Laborwert, der zur Erkennung von chronischem Alkoholkonsum genutzt wird. Er misst das Verhältnis von kohlenhydratarmem Transferrin im Blut und zeigt, wie regelmäßiger Alkoholgenuss die Blutzusammensetzung beeinflusst. Besonders bei der MPU ist der CDT-Wert ein bedeutender Indikator.
Nachweiszeiten des CDT-Werts
Die Dauer, wie lange der CDT-Wert nachweisbar ist, hängt vom individuellen Konsumverhalten ab:
- Einmaliger Konsum: Führt in der Regel nicht zu einem dauerhaften Anstieg des CDT-Werts.
- Regelmäßiger Konsum: Bei häufigem Trinken kann der CDT-Wert über mehrere Wochen bis Monate erhöht bleiben.
Einfluss der Trinkgewohnheiten auf den CDT-Wert
Die Nachweisbarkeit des CDT-Werts ist eng mit den individuellen Trinkgewohnheiten verknüpft. Personen, die regelmäßig Alkohol konsumieren, weisen oft einen erhöhten und länger anhaltenden CDT-Wert auf. Gelegentlicher Konsum hat normalerweise keinen signifikanten Einfluss und führt bei Abstinenz zu einem schnelleren Absinken des Werts.
Vergleich des CDT-Werts mit anderen Alkoholmarkern
Neben dem CDT-Wert gibt es weitere Alkoholmarker wie EtG (Ethylglucuronid) und gGT (Gamma-Glutamyltransferase), die ebenfalls zur Erkennung von Alkoholkonsum herangezogen werden:
- CDT-Wert: Indikator für langanhaltenden Alkoholkonsum.
- EtG: Weist kürzlich erfolgten Alkoholkonsum im Urin nach.
- gGT: Kann auch bei Lebererkrankungen erhöht sein, nicht nur durch Alkoholkonsum.
Messung des CDT-Werts
Der CDT-Wert wird durch eine Blutuntersuchung bestimmt. Dabei analysiert das Labor das Verhältnis von kohlenhydratarmem zu normalem Transferrin im Blut, was bei chronischem Alkoholkonsum erhöht ist.
Bedeutung des CDT-Werts bei der MPU
Der CDT-Wert spielt eine wichtige Rolle bei der MPU, da er Hinweise auf chronischen Alkoholkonsum liefern kann. Ein dauerhaft erhöhter CDT-Wert kann das Bestehen der MPU erschweren und erfordert oft eine längere Abstinenzzeit, um wieder normale Werte zu erreichen.
Tipps zur Senkung des CDT-Werts
Ein gesunder Lebensstil kann dazu beitragen, den CDT-Wert zu senken. Die wichtigsten Maßnahmen umfassen:
- Abstinenz: Der sicherste Weg, den CDT-Wert zu normalisieren, ist der vollständige Verzicht auf Alkohol.
- Gesunde Ernährung: Eine ausgewogene Ernährung mit reichlich Antioxidantien kann die Leber unterstützen.
- Regelmäßige Bewegung: Sport und Bewegung fördern den Stoffwechsel und können den Abbau beschleunigen.
Wie lange dauert es, bis der CDT-Wert sinkt?
Die Dauer, bis der CDT-Wert nach Alkoholkonsum sinkt, kann stark variieren. Bei regelmäßigem Konsum dauert es oft mehrere Wochen bis Monate, bis der CDT-Wert wieder normal ist. Der individuelle Stoffwechsel und die Gesundheit müssen hierbei ebenso berücksichtigt werden.
Weitere Literatur (verlinkt) zum Nachlesen:
Ein umfassender Überblicksartikel im Deutschen Ärzteblatt (Dtsch Arztebl Int 2018; 115: 309-15), zur Erklärung mit weiteren relevanten Alkoholmarkern:
Was Sie über den CDT-Wert wissen sollten. Ein wichtiger Biomarker, der Aufschluss über den chronischen Alkoholkonsum geben kann.